(BIAJ) Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 7,677 Milliarden Euro (2023: 7,418 Milliarden Euro) ausgegeben, davon 6,535 Milliarden Euro vom Bund (2023: 6,318 Milliarden Euro) und (vom Verfasser rechnerisch ermittelte) 1,142 Milliarden Euro von den Kommunen (2023: 1,100 Milliarden Euro) für deren Anteil an den „Gesamtver­waltungskosten der Jobcenter“ (kommunaler Finanzierungsanteil). (BIAJ-Tabelle 1 unten und in PDF - Spalten 1 und 6)

Im Bundeshaushalt 2024 waren bei Haushaltsstelle 1101/636 13 (Zweckbestimmung: „Verwaltungskosten für die Durch­führung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) lediglich 5,050 Milliarden Euro veranschlagt. Nach vorläufigen Abrech­nungsergebnissen (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) wurden vom Bund für die „SGB-II-Verwaltungskosten“ insgesamt 6,535 Milliarden Euro ausgegeben, 1,485 Milliarden Euro (29,4 Prozent) mehr als die veranschlagten 5,050 Milliarden Euro. Es ist die absolut und relativ höchste Überschreitung der im Haushalt für die „SGB-II-Verwaltungskosten“ veranschlagten Mittel seit Inkrafttreten des SGB II in 2005. (BIAJ-Tabelle 2 auf Seite 2 in PDF - Spalten 1 bis 3)

Zur gesamten BIAJ-Kurzmitteilung vom 07. Februar 2025 mit vorläufigem Blick auf 2025 siehe hier: Download_BIAJ20250207 (PDF: drei Seiten mit zwei BIAJ-Tabellen)

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Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV - Bürgergeld) hier.